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LG Braunschweig, 23.09.1999 - 7 S 261/99 (10) |
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LG Braunschweig, Entscheidung vom 23. September 1999 - 7 S 261/99 (10) (https://dejure.org/1999,13858)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rückzahlung einer Maklerprovision wegen enger wirtschaftlicher Verbindung zwischen Makler und Eigentümer des vermittelten Objekts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung einer Maklerprovision wegen enger wirtschaftlicher Verbindung zwischen Makler und Eigentümer des vermittelten Objekts
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch des Verwalters von Wohnungseigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausfertigung des Mietvertrages; Verwaltertätigkeit; Provision; Makler; Wohnungsvermittler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Maklergebühren
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Gebühren?
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 17.03.1999 - 114 C 3299/98
- LG Braunschweig, 23.09.1999 - 7 S 261/99 (10)
Papierfundstellen
- NZM 2001, 490
Wird zitiert von ...
- AG München, 17.06.2004 - 252 C 5124/04 Hierbei ist zu beachten, dass bereits die Übergabe der Wohnung an den Mieter über das Profil einer reinen Maklertätigkeit hinausgeht (vgl. LG Braunschweig, NZM 2001, 490 [LG Braunschweig 23.09.1999 - 7 S 261/99 (10)] ), somit eine Verwaltertätigkeit darstellt und eine konkrete Bewerbungssituation für eine Verwaltertätigkeit eine mindestens ebenso große Gefahr einseitiger Wahrung der Vermieterinteressen beinhaltet, wie bei bereits fest zugesagter Verwalterstelle.